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AVB für Apotheken und Großhandel

AVB für Apotheken/Pharmagroßhandel/

Versandhandel/Dentalgroßhandel

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  1. Geltungsbereich
  2. Preise
  3. Zahlungen
  4. Bestelleingang, Lieferfristen
  5. Versand, Gefahrenübergang, Eigentumsvorbehalt
  6. Weiterverkauf
  7. Mängelansprüche
  8. Mindestbestellwert
  9. Werbemittel
  10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
  1. Geltungsbereich

    Für alle unsere Verkäufe und sonstigen Lieferungen und Leistungen im Verkehr mit Unternehmen außer Lebensmitteleinzelhandel (LEH), Drogeriemarkt, Kliniken und Klinikapotheken gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht im Einzelfall individuelle Abweichungen vereinbart werden. Etwaigen abweichenden Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Bestellers widersprechen wir hiermit, diese verpflichten uns nur, wenn und soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

    Jeder Käufer ist verpflichtet, uns zu Beginn der Geschäftsbeziehung seine Großhandels-/Apothekenerlaubnis oder sonstige Bezugsberechtigung nach Maßgabe der §§ 43ff. AMG vorzulegen.

  2. Preise

    Bei allen Kaufverträgen werden unsere Abgabepreise zu Grunde gelegt. Berechnet werden stets die am Tage der Rechnungsstellung gültigen Preise. Das gleiche gilt für die Gewährung von Rabatten und Skonti. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe gesondert in Rechnung gestellt.

  3. Zahlungen
    1. Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum sowie bei Zahlung mittels Einzugsermächtigung werden 2 % Skonto vom Bruttorechnungsbetrag gewährt. Im Falle der Geschäftsaufgabe oder -übergabe werden noch offene Rechnungen spätestens zum Datum der Beendigung der Geschäftstätigkeit bzw. der Übernahme der Apotheke durch den Käufer fällig. Etwaig gewährte Zahlungsziele oder Valuten werden ungültig.
    2. Sofern ein Bankeinzug per SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt, wird die Frist für die Vorankündigung des Einzugs (Pre-Notification) auf 2 Tage verkürzt. Der Käufer hat für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.
    3. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung kann Zahlung an uns nur gemäß den Angaben auf unseren Rechnungen geleistet werden. Maßgebend für die Einhaltung von Zahlungsfristen ist der Eingang der Zahlung auf unseren Konten. Alle bargeldlosen Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn wir über den Gegenwert des Rechnungsbetrages verfügen können.
    4. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Anfallende Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
    5. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) fällig. Der Nachweis eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Bestelleingang, Lieferfristen
    1. Apotheke: Telefonische Bestellannahme von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen).
      Großhandel: Die Bestellung hat an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen) elektronisch per EDI (Electronic Data Interchange) bis 16:00 Uhr zu erfolgen. Die manuelle Bestellung (per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail) hat an Arbeitstagen bis 15:00 Uhr zu erfolgen. Später eingehende Bestellungen gelten als am folgenden Arbeitstag eingegangen. Die Aufträge sind über alle separaten Niederlassungen zu sammeln und gesamthaft zu einem abgestimmten Termin zu übermitteln („Poolaufträge“).
    2. Original-Packungen unserer Artikel werden in der Regel in Versandeinheiten abgegeben. Anders lautende Bestellungen können von uns entsprechend abgeändert werden.
    3. Für den Großhandel gilt: Nachlieferungen werden nicht automatisch veranlasst und müssen gesondert abgesprochen werden. Abgesprochene Nachlieferungen werden als neuer Auftrag erfasst.
    4. Die Lieferung erfolgt in der Regel vier Arbeitstage nach Eingang der Bestellung in der Johnson & Johnson GmbH Zentrale in Neuss. Gewünschte Lieferterminabweichungen bedürfen einer gesonderten Absprache.
    5. Lieferansprüche gegen uns kann der Käufer weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten.
  5. Versand, Gefahrenübergang, Eigentumsvorbehalt
    1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware unser Auslieferungslager verlässt.
    2. Von der Verpflichtung zur Lieferung sind wir befreit, wenn uns aus betrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Lieferung unmöglich ist.
    3. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt alle ihm aus der Weiterveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer entstehenden Forderung bis zur Höhe des noch bestehenden Kaufpreissaldos an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer hiermit widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen in seinem eigenen Namen für uns einzuziehen. Wir werden die Einziehungsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt (insbesondere nicht in Zahlungsverzug gerät), solange kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt ist und solange keine mangelnde Leistungsfähigkeit (§ 321 Abs. 1 Satz 1 BGB) des Käufers vorliegt.
    4. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Waren an Dritte sind unzulässig und uns gegenüber unwirksam. Von einer Pfändung oder Beschlagnahme durch Dritte sind wir unverzüglich zu unterrichten. Außerdem ist gegenüber dem Dritten auf das Bestehen des Eigentumsvorbehaltes schriftlich hinzuweisen.
    5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 20 %, geben wir die Sicherheiten nach seiner Wahl auf Verlangen des Käufers frei.
  6. Weiterverkauf
    1. Unsere Produkte dürfen nur im Einklang mit den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen (insb. Arzneimittelgesetz, Apothekengesetz, Apotheken-betriebsordnung, Good Distribution Practice) abgegeben und nur an Abgabe -und Empfangsberechtigte weiterverkauft werden. Der Käufer verpflichtet sich, diese Verpflichtung an seine Abnehmer weiterzugeben, sofern diese ebenfalls weiterverkaufen.
    2. Unsere Artikel dürfen nur original verpackt weiter veräußert werden. Die Abgabe von Original-, Klinik- und Großpackungen (Anstaltsbündelpackungen) ist nicht in Teilmengen, sondern nur im Ganzen und unter Wahrung des Originalverschlusses gestattet, soweit es sich nicht um die stationäre Versorgung eines Krankenhauses aus einer Anstaltsbündelpackung durch eine gemäß § 14 Apothekengesetz berechtigte Apotheke handelt.
    3. Wir sind nicht verpflichtet, auf Geheiß des Käufers an Dritte zu liefern.
    4. Der Großhandel mit Arzneimitteln darf nur mit einer entsprechenden Erlaubnis nach § 52a AMG betrieben werden. Für die im Großhandel veräußerte Ware sind insbesondere die Vorschriften der Verordnung über den Großhandel und die Arzneivermittlung (u.a. zur Chargenrückverfolgbarkeit) einzuhalten.
  7. Mängelansprüche
    1. Wir verpacken mit größter Sorgfalt. Sollte trotzdem auf dem Transportwege Bruch entstehen, bitten wir entweder die Annahme zu verweigern oder uns den Bruchschaden schriftlich zu bestätigen und das Dokument einzusenden.
    2. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie bei uns unverzüglich, spätestens aber binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Darüber hinaus gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB). Bei von uns anerkannten Mängeln werden die Artikel zurückgenommen und entweder Ersatz geliefert, oder es wird der Gegenwert vergütet. Details sind der Retourenregelung zu entnehmen, welche unsererseits zur Verfügung gestellt wird.
    3. Ansprüche auf Ersatz von Schäden aller Art, die in Folge unsachgemäßer Behandlung und/oder Bedienung der Liefergegenstände durch den Käufer entstehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten sie zu vertreten.
    4. Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit darf ausgelieferte Ware nur dann zurückgenommen werden, wenn die Vorgaben der Verordnung über den Betrieb von Apotheken und/oder der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe mit der Ware von den Kunden nachweisbar eingehalten werden. Bei unaufgefordert zurückgesandter Ware behalten wir uns ersatzlose Vernichtung vor. Bei eventuellem Außerhandelnehmen eines Präparates wird die Vergütung zum entsprechenden Zeitpunkt geregelt.
    5. Wir haften unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften, in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Ebenfalls haften wir unbeschränkt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns oder durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Außerdem haften wir bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften wir nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Käufer in besonderem Maße vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den typischen, bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
    6. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, sofern sie nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.
    7. Soweit unsere Haftung gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
  8. Mindestbestellwert

    Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt EUR 300 (dreihundert) netto (Einkaufspreis abzüglich etwaiger Rabatte).

  9. Werbemittel

    Von uns zur Verfügung gestellte Werbemittel (wie Leerpackungen, Plakate, Displays usw.) bleiben unser Eigentum.

  10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

    Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Düsseldorf.

    Gültig ab 1. Januar 2017

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