
AVB für Kliniken - allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
AVB für Kliniken
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- Geltungsbereich
- Preise
- Zahlungen
- Bestelleingang, Lieferfristen
- Versand, Gefahrenübergang, Eigentumsvorbehalt
- Mängelansprüche
- Mindestbestellwert
- Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Geltungsbereich
Für alle unsere Verkäufe und sonstigen Lieferungen und Leistungen im Verkehr mit Kliniken, Klinikapotheken, klinikversorgenden Apotheken und Klinikverbünden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sofern nicht im Einzelfall individuelle Abweichungen vereinbart werden. Etwaigen abweichenden Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Bestellers widersprechen wir hiermit, diese verpflichten uns nur, wenn und soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
- Preise
Bei allen Kaufverträgen werden unsere Abgabepreise zu Grunde gelegt. Berechnet werden stets die am Tage der Rechnungsstellung gültigen Preise, das gleiche gilt für die Gewährung von Rabatten und Skonti. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
- Zahlungen
- Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum sowie bei Zahlung mittels Einzugsermächtigung werden 2 % Skonto vom Bruttorechnungsbetrag gewährt.
- Sofern der Bankeinzug per SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt, wird die Frist für die Vorankündigung des Einzugs (Pre-Notification) auf 2 Tage verkürzt. Der Käufer hat für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.
- Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung kann Zahlung an uns nur gemäß den Angaben auf unseren Rechnungen geleistet werden. Maßgebend für die Einhaltung von Zahlungsfristen ist der Eingang der Zahlung auf unseren Konten.
- Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Anfallende Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
- Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) fällig. Der Nachweis eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Alle bargeldlosen Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn wir über den Gegenwert der Lieferung verfügen können.
- Bestelleingang, Lieferfristen
- Original-Packungen unserer Artikel werden in der Regel in Versandeinheiten abgegeben. Anders lautende Bestellungen können von uns entsprechend abgeändert werden.
- Die Lieferung erfolgt in der Regel vier Arbeitstage nach Eingang der Bestellung in der Johnson & Johnson GmbH Zentrale in Neuss. Gewünschte Lieferterminabweichungen bedürfen einer gesonderten Absprache.
- Versand, Gefahrenübergang, Eigentumsvorbehalt
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware unser Auslieferungslager verlässt.
- Unsere Artikel dürfen nur original verpackt veräußert werden. Es ist nicht zulässig, den Inhalt in Teilmengen abzugeben.
- Von der Verpflichtung zur Lieferung sind wir befreit, wenn uns aus betrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Lieferung unmöglich ist.
- Mängelansprüche
- Wir verpacken mit größter Sorgfalt. Sollte trotzdem auf dem Transportwege Bruch entstehen, bitten wir entweder die Annahme zu verweigern oder uns den Bruchschaden schriftlich zu bestätigen und das Dokument einzusenden.
- Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie bei uns unverzüglich, spätestens aber binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Bei von uns anerkannten Mängeln werden die Artikel zurückgenommen und nach unserer Wahl entweder Ersatz geliefert, oder es wird der Gegenwert vergütet.
- Mindestbestellwert
Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt EUR 300 (dreihundert) netto (Einkaufspreis abzgl. etwaiger Rabatte).
- Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Gültig ab 1. Oktober 2013